Autokauf

Ist ein Fahrzeug mangelhaft, so stehen dem Käufer verschiedene gesetzliche Rechte zu. Im Einzelnen handelt es sich um Nacherfüllung, Rücktritt (Wandelung), Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Diese Rechte können teilweise kombiniert werden. Ist Ihr Auto mangelhaft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten und so Ihr Geld wiederbekommen.

Wenn Sie noch Fragen zum Thema “Autokauf” haben, können Sie sich gerne an unsere Fachkanzlei für Verkehrsrecht wenden.

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